NOTARE EBERT UND HÄFNER
Wir möchten Ihnen auf unserer Homepage unsere Kanzlei vorstellen und Ihnen einen Überblick über uns und unsere Tätigkeit verschaffen.
Unser Notar steht Ihnen und ihren Vertragspartnern als unparteiischer und unabhängiger Partner bei Fragen des Gesellschafts-, Familien-, Erb-, und Immobilienrechts zur Seite.
Sein Ziel ist es, durch rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien herzustellen.
Zu seinen Aufgaben gehören neben der Beurkundung von Testamenten, Eheverträgen und Immobilienkäufen die Beratung von Unternehmensgründern sowie die Anmeldung in das Handelsregister zur Eintragung von Firmen.
Darüber hinaus veranlasst der Notar die Eintragung von Vereinen ins Vereinsregister und ist befugt, Kopien von Schriftstücken zu beglaubigen.
NOTARIELLE LEISTUNGEN
Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt und ist zur Neutralität verpflichtet. Er fungiert als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligten die rechtliche Tragweite ihrer abgegebenen Erklärungen und ihres Handelns verstehen und überblicken.